FAQ

Was muss ich vor dem ersten Termin beachten?

Bitte bringen Sie folgendes mit zur ersten Behandlung:

  • Ihre Verordnung
  • ein Handtuch
  • bequeme Kleidung
  • Röntgen-/MRT-Bilder bzw. Befund
  • relevante ärztliche Schreiben, z.B. Nachbehandlungsplan

Parken

Wir haben vier Praxis-Parkplätze bei der Polizei vorbei links, gegenüber der Garagen. Planen Sie vorsichtshalber lieber trotzdem etwas Zeit für die Parkplatzsuche ein. Für gehbehinderte und Rollstuhl fahrende Personen (und ausschließlich für diese) ist ein Parkplatz direkt neben dem Hintereingang reserviert.

Pünktlichkeit

Vor Ihrem ersten Termin müssen Sie eine Anmeldung ausfüllen. Kommen Sie also gerne schon 5-10min vor der vereinbarten Zeit zu uns in die Praxis.

Barfußpraxis [nur Standort Braunschweig]

Unsere Praxis ist schuhfrei. Ihre Schuhe können Sie im Eingangsbereich gegen Hausschuhe tauschen. Oder Sie laufen einfach auch auf Socken herum.

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Wann und wie sage ich Termine ab?

Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Nur so können wir all unseren Patienten eine hochwertige Therapie anbieten.

Bei kurzfristigen Absagen versuchen wir alles, um Ihren Termin mit Patienten von der Warteliste nach zu belegen. Sollte das aufgrund der knappen Zeit nicht möglich sein, müssen wir Ihnen den Aufwand privat in Rechnung stellen.

Bitte rufen Sie uns an bzw. sprechen Sie 24/7 auf den Anrufbeantworter, oder schreiben Sie eine Mail. Beides ist explizit auch an Wochenenden möglich.

☎️ 0531 88 92 30 75 (bzw. für Lehre 05308 96 94 888)
📧 kontakt@reharmonie-braunschweig.de

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Wie lange ist mein Rezept gültig?

Bei Rezepten der gesetzlichen Krankenversicherungen ist laut §15 der Heilmittelrichtline i.d.R. innerhalb von 28 Tagen nach der Verordnung mit der Behandlung zu beginnen.

Das Datum finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Verordnung.

(zum Vergrößern klicken)

Haben Sie eine Verordnung der Berufsgenossenschaft, muss man innerhalb von 14 Tagen nach der Verordnung mit der Behandlung beginnen.

Für Privatrezepte gelten abweichende Regelungen. Bitte fragen Sie in der Praxis nach.

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Was hat es mit der Zuzahlung auf sich?

Bei Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen fällt eine Zuzahlung an. Diese setzt sich aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10€ plus einer Eigenbeteiligung in Höhe von 10% des Rezeptwertes zusammen. Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und in jeder Praxis gleich hoch.

Bitte entrichten Sie Ihre Zuzahlung beim zweiten Termin. Sie können bar oder mit Karte bezahlen.

Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkassen beantragen.