Aktuell können Ärzte Blankoverordnungen für Schulterdiagnosen ausstellen. Sie erlauben eine flexiblere Therapiegestaltung und haben folgende wesentliche Rahmenbedingungen:
Behandlungsbeginn: Die Therapie sollte – wie bei anderen Verordnungen auch – innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung beginnen. (Ausnahme: Bei dringendem Behandlungsbedarf ist ein Beginn auch innerhalb von 14 Tagen möglich.)
Physiotherapeutische Diagnostik: Zu Beginn der Therapie wird ein Diagnosetermin angesetzt. Dieser kann mit dem ersten Behandlungstermin als Doppeltermin kombiniert werden. In der Diagnostik trifft der Therapeut erste Entscheidungen zur Behandlungsfrequenz und zu den Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Elektrotherapie, Wärme). Diese Entscheidungen obliegen bei der Blankoverordnung nunmehr dem Physiotherapeuten und nicht wie bei anderen Verordnungen dem Arzt.
Therapiedauer und Gültigkeit: Die Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen, kann innerhalb dieses Zeitraums jederzeit beendet und bei Bedarf auch später wieder aufgenommen werden. Eine Folgeverordnung ist möglich.
Die Anzahl der Behandlungen legt ebenfalls der Therapeut fest.
Verlauf: Während der Therapie kann eine Bedarfsdiagnostik sowie eine Abschlussdiagnostik erfolgen.
Zuzahlung: Die Zuzahlung ist zu Beginn der Behandlung noch unklar und kann sich im Verlauf der Therapie ändern, je nach Anzahl an Therapieeinheiten. Deshalb bietet es sich an, die Zuzahlung erst zum Ende der Verordnung zu kassieren.
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